Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
12. Januar 2012
Anlage 2
Anlage 2 – (zu § 8 Absatz 1 und 3)Zuordnung der bei der Deutschen Bundespost eingerichteten Laufbahnen des Post- und Fernmeldedienstes zu den Laufbahnen nach § 2 dieser Verordnung sowie zu den Laufbahnen nach § 6 der Bundeslaufbahnverordnung
Kurz erklärt
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